Effektive Strafverteidigung

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Wir lösen es!

Jahre Erfahrung
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mehr als 150 erfolgreiche Klagen
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gesetzliche Vertretung
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Kundenzufriedenheit
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Über mich

Beruflicher Hintergrund

Ich bin seit mehr als 18 Jahren im Strafrecht tätig und leite seit 2011 – nunmehr seit 14 Jahren – meine eigene Anwaltskanzlei. In dieser Zeit habe ich in weit über tausend Fällen Verteidigung, Opfervertretung sowie Zeugenbeistand geleistet. Mein vorrangiges Ziel bei der Verteidigung ist es stets, das Verfahren nach Möglichkeit bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen. Ich kann auf zahlreiche herausragende Erfolge vor den Gerichten im Namen meiner Mandanten zurückblicken, bei denen Strafverfahren häufig mit Freisprüchen endeten. Selbstverständlich werte ich auch jene Fälle als Erfolge, in denen es uns bei besonders schwerwiegenden Tatvorwürfen mit hohen Strafandrohungen gelungen ist, eine Freiheitsstrafe zu vermeiden, oder in denen in der Berufung – mitunter sogar in dritter Instanz – erhebliche Strafminderungen erreicht werden konnten.

Während meiner gesamten Laufbahn habe ich mich kontinuierlich fortgebildet und verfüge – nahezu einzigartig unter Rechtsanwälten – über vier akademische Abschlüsse. Nach meinem Jurastudium absolvierte ich als Rechtsanwaltsanwärter ein Bachelorstudium in Internationalen Studien (ÁVF) und erwarb anschließend einen Masterabschluss an der Fakultät für Außenhandel der Budapester Wirtschaftsuniversität. Später studierte ich an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Szent-István-Universität, wo ich – bereits als praktizierender Anwalt – einen weiteren Abschluss in Wirtschaftswissenschaften erlangte. Alle diese Studiengänge habe ich mit konstant sehr guten Ergebnissen abgeschlossen. Parallel dazu nahm ich ab 2012 eine Lehrtätigkeit am Budapester College für Kommunikation und Wirtschaft (später Metropolitan University) auf, wo ich gemeinsam mit Dr. András P. Horváth mehreren tausend Studierenden Rechtsgrundlagen, Medienrecht und Wirtschaftsrecht vermittelte.

Im Rahmen meiner Studien (einschließlich meiner wirtschaftswissenschaftlichen Abschlussarbeit) sowie meiner beruflichen Tätigkeit machte ich Bekanntschaft mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Dabei habe ich umfangreiche Erfahrungen in Bezug auf deren wirtschaftliche und rechtliche Implikationen, ihr Investitionspotenzial – einschließlich rechtlicher Aspekte –, ihre Einlösbarkeit und steuerlichen Folgen gesammelt. Aus diesem Grund berate ich Mandanten weltweit gerne zu deren Nutzung, Funktionsweise, wirtschaftlicher Bedeutung und regulatorischen Rahmenbedingungen.

 

Gemeinsam mit den mit mir zusammenarbeitenden Anwälten stehen wir unseren Mandanten auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch, Französisch und Ungarisch zur Verfügung.

Philosophie

Wer mit einem Strafverfahren konfrontiert wird, kann sich in einer äußerst schwierigen Lage wiederfinden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass Betroffene – ob als Beschuldigte oder als Opfer – ihre Rechte und Pflichten genau kennen.

Mit nahezu 20 Jahren Erfahrung betone ich: In einer solchen Situation darf man sich weder auf das Wohlwollen der Behörden verlassen noch den Ausgang dem Zufall überlassen. Der wichtigste Schritt ist, so früh wie möglich einen selbstbewussten, fachkundigen Anwalt zu mandatieren, der seine Mandanten wirkungsvoll vertritt.

Ich weise meine Mandanten stets darauf hin, dass auch die geringfügigste Straftat nicht unterschätzt werden darf. Selbst ein einfacher Fall von Körperverletzung oder Verleumdung kann äußerst schwerwiegende straf- und zivilrechtliche Folgen haben – einschließlich Schadensersatzansprüchen.

Mein Ziel – ebenso wie das meiner Partner – ist es, den Fokus auf die Strafverteidigung zu richten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Ein Strafverfahren kann die finanzielle Sicherheit, den Alltag, die persönliche Freiheit und die familiären Beziehungen erheblich beeinträchtigen. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein – entscheiden Sie sich für die bestmögliche, professionelle Verteidigung und rechtliche Vertretung!

Wird jemand beschuldigt, kann ihn die bloße Angst dazu verleiten, auf eine angemessene Verteidigung zu verzichten und die behaupteten Tatsachen schlicht offenzulegen. Damit nimmt er sich jedoch die Möglichkeit, später eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine mildere rechtliche Einordnung zu erreichen – und entgeht so nicht den damit verbundenen Belastungen und Nebenfolgen (wie Schadensersatz, Zwangsmaßnahmen oder Vermögenseinziehung).

Vor allem: Gestehen Sie keine Schuld ein. Konsultieren Sie zuerst uns!

Warten Sie zumindest ab, bis Ihnen und Ihrem Verteidiger die der Beschuldigung zugrunde liegenden Beweismittel bekannt gemacht wurden. Nach § 100 Abs. 1 des ungarischen Strafprozessgesetzes (Gesetz Nr. XC/2017) können der Beschuldigte und sein Verteidiger nach der Vernehmung des Verdächtigen – und das Opfer hinsichtlich der es betreffenden Straftat auf entsprechenden Antrag – Einsicht in die Akten, einschließlich der veröffentlichten Beweise, nehmen.

Vor diesem Hintergrund ist es offenkundig unvernünftig, sich in einem Verfahren vorschnell „zu ergeben“, in dem möglicherweise nicht einmal ausreichende Beweise gegen Sie vorliegen – oder in dem dieser Eindruck nur durch als „Bluff“ eingesetzte Ermittlungstaktiken entsteht. Viele Mandanten, die meinem Rat in diesem Stadium gefolgt sind, konnten ihr Verfahren später mit einem Freispruch oder einer deutlich milderen Einstufung und Strafe abschließen.

Mein Rat lautet: Nehmen Sie die Situation ernst und lassen Sie die Beweismittel gemeinsam mit einem Team erfahrener Strafverteidiger prüfen. Denken Sie daran: Nur mit vollständiger Kenntnis der „Spielregeln“ (der Beweise und der einschlägigen Gesetze) können wir das Verfahren – selbst in den schwierigsten Situationen – zum Erfolg führen. Zwar finden Sie auf meiner Website hilfreiche Informationen zu verschiedenen Straftatbeständen, in einer realen Problemsituation kann jedoch selbst bei präzisem Rechtswissen, akademischen Qualifikationen oder einschlägiger Erfahrung nicht erwartet werden, dass man jede Möglichkeit nüchtern abwägt und die richtige Entscheidung trifft.

Erlauben Sie sich nicht den Fehler des Zögerns – erkennen Sie rechtzeitig die Risiken für Ihr Vermögen und Ihre Existenz und nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit mir auf. Wir helfen Ihnen!

Wir erarbeiten Ihre Verteidigung schnell und präzise, entwickeln auf Grundlage fundierten Wissens eine Verfahrensstrategie und bestimmen fehlerfrei die besten Lösungen, um gemeinsam die optimal erreichbaren Ergebnisse zu setzen. Füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie mein Büro an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren, und wenden Sie sich so bald wie möglich an Rechtsanwalt Dr. Ádám Axel Péterfi, um eine klare Einschätzung Ihrer Situation und Ihrer realen Optionen zu erhalten!

FACHBEREICHE

Strafrecht

Fälle von Menschenhandel

Auslieferungsrecht

Internationales Recht

STRAFSACHEN

Aufgrund meiner beruflichen Interessen liegt mein primäres Spezialgebiet innerhalb des Strafrechts im Bereich der Wirtschaftskriminalität sowie in Fällen kollektiver Tatbegehung.

Während meiner Universitätsjahre und später auch in anderen Tätigkeitsfeldern habe ich Forschungsarbeiten zu kollektiven Begehungsformen durchgeführt, einschließlich ihrer schwerwiegendsten Ausprägung – der kriminellen Organisationen. Da das Endziel solcher Strukturen die Erlangung politischer und wirtschaftlicher Macht ist, empfinde ich meine Berufung nicht nur als Gelegenheit, sondern auch als Pflicht, gegen sie Stellung zu beziehen und ihre Mitglieder oder ehemaligen Mitglieder zu verteidigen – und ihnen gegen Angriffe beizustehen, bei denen staatliche Behörden oftmals bei Weitem nicht ausreichenden Schutz gewähren.

Darüber hinaus habe ich erfolgreich in mehreren Auslieferungsverfahren sowie in anderen Strafsachen mit internationalem Bezug und in Compliance-Verfahren agiert. Diese konnte ich sowohl aufgrund meines breiteren Bildungshintergrunds als auch dank meiner über die Jahre erworbenen Erfahrung und Fachkenntnisse wirksam durchführen.

Ganz gleich, ob Sie kurz davorstehen, angeklagt zu werden, oder lediglich als Zeuge oder Opfer vorgeladen werden – Sie können zu jeder Tageszeit auf meine Unterstützung zählen. Meiner Auffassung nach kann die Wahl des richtigen Rechtsanwalts Ihre Existenzgrundlage, Ihren sozialen Status, Ihr Vermögen, Ihre Beschäftigung, Ihre berufliche Laufbahn und Ihre familiären Beziehungen sichern.

Abgedeckte Deliktsarten:

  • Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit
  • Straftaten, die die Gesundheit gefährden
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die öffentliche Moral
  • Straftaten gegen die Interessen von Kindern und gegen die Familie
  • Straftaten gegen die Menschenwürde und bestimmte Grundrechte
  • Verkehrsdelikte, Straftaten gegen den Staat
  • Korruptionsdelikte
  • Straftaten gegen die Rechtspflege
  • Amtsdelikte
  • Straftaten gegen Amtsträger
  • Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit
  • Vermögensdelikte, sowohl gewaltsam als auch nicht gewaltsam
  • Drogendelikte
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
  • Straftaten gegen das öffentliche Vertrauen
  • Straftaten gegen die Ordnung der öffentlichen Verwaltung
  • Straftaten gegen geistige Eigentumsrechte
  • Straftaten gegen die Integrität des Geld- und Wertzeichenverkehrs
  • Straftaten zum Nachteil des Staatshaushalts
  • Geldwäsche
  • Straftaten gegen die Ordnung der Wirtschaftsführung
  • Straftaten zum Nachteil von Verbrauchern und des lauteren Wettbewerbs
  • Unerlaubte Datenbeschaffung
  • Militärstraftaten
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OPFERVERTRETUNG

In Strafverfahren übernehme ich gerne die Vertretung auf beiden Seiten. Das bedeutet auch, dass ich Verfahren häufig von Seiten der Staatsanwaltschaft begleite – sei es als Beistand für Zeugen oder als Rechtsbeistand für Opfer. Nach meiner Auffassung befindet sich auch das Opfer in einem Strafverfahren in einer äußerst schwierigen Lage – sowohl körperlich als auch seelisch. Es kann mit unerwarteten Fragen seitens der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft, mit Schriftsätzen, unbekannten Verfahren und Umständen oder mit den Herausforderungen bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche konfrontiert werden. Ohne anwaltliche Unterstützung ist es äußerst schwierig, sich in solchen Situationen zurechtzufinden. Und nicht zu vergessen: Auch hier ist unser Ziel – wenn auch aus einer anderen Perspektive –, herausragende Ergebnisse zu erzielen, sei es durch angemessenen Schadensersatz oder durch echte Gerechtigkeit (und nicht bloß formale Rechtsgewährung).

Ich möchte außerdem betonen, dass die neue Strafprozessordnung den Rechtsanwälten größere Möglichkeiten eröffnet, eine potenzielle „vermittelnde Rolle“ zu übernehmen. Unter den richtigen Umständen können wir dadurch die Hauptverhandlung vollständig vermeiden und das Verfahren verkürzen – vorausgesetzt, es liegt ein Geständnis, klare Beweise und eine ausgeprägte Bereitschaft sowohl auf Opfer- als auch auf Täterseite vor, die Angelegenheit im Rahmen eines sogenannten Mediationsverfahrens zu lösen. In solchen Fällen kann der Täter durch eine „Wiedergutmachung“ den verursachten Schaden beheben oder kompensieren. In diesem Zusammenhang übernimmt der Rechtsanwalt eine dem Mediator ähnliche Rolle, bei der eine wirksame, für beide Seiten akzeptable Kommunikation von entscheidender Bedeutung ist.

EINSATZ KÜNSTLICHER INTELLIGENZ

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Rechtsbranche, insbesondere im Strafrecht. Mit ihrer Fähigkeit, enorme Datenmengen schnell und präzise zu analysieren, unterstützen unabhängig entwickelte KI-Tools unsere Kanzlei und unsere Mandanten dabei, fundiertere Entscheidungen zu treffen, potenzielle Risiken und Chancen zu identifizieren und die Gesamteffizienz zu steigern.

KI-gestützte Werkzeuge können riesige Mengen an Informationen – einschließlich E-Mails, Textnachrichten und Social-Media-Beiträgen – in kürzester Zeit durchforsten, um Muster und relevante Details zu erkennen, die für einen Fall entscheidend sein können. Dies spart nicht nur viele Arbeitsstunden, sondern ermöglicht auch wesentlich präzisere Einschätzungen von Situationen und Beweismitteln.

Eine weitere Anwendung künstlicher Intelligenz ist die prädiktive Analyse. Durch die Auswertung früherer Fälle und deren Ergebnisse kann KI Anwälten helfen, die Erfolgsaussichten in einem bestimmten Verfahren einzuschätzen. So können sie ihren Mandanten bessere Ratschläge geben, ob ein Vergleich angenommen oder der Prozess geführt werden sollte. Dies spart den Mandanten Zeit und Geld und verbessert zugleich die Qualität der Vertretung insgesamt.

Darüber hinaus kann KI auch in Strafverfahren durch fortgeschrittene juristische Recherchemöglichkeiten unterstützen. KI-gestützte Systeme können riesige Mengen juristischer Dokumente – einschließlich Gesetze, Rechtsprechung und Fachkommentare – rasch prüfen, um relevante Informationen und Präzedenzfälle zu identifizieren. Dies ermöglicht es uns, deutlich stärkere Argumente zu entwickeln und infolgedessen nuanciertere, effektivere und überzeugendere Plädoyers und Schriftsätze zu verfassen – strategisch ausgearbeitet, um die psychologische Wirkung und Überzeugungskraft zu maximieren.

Hilfe bei Auslieferungsverfahren

Mediation ist eine Form der alternativen Streitbeilegung, bei der die Parteien zusammenkommen, um ihre rechtlichen Streitigkeiten in einer kooperativen und konstruktiven Weise zu lösen. Als Anwaltskanzlei können wir unsere Mandanten bei der Mediation und im Zusammenhang mit Auslieferungsverfahren auf folgende Weise unterstützen:

Verteidigungsstrategie

Als Strafverteidiger in einer Anwaltskanzlei ist es entscheidend, eine starke Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um ein günstiges Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Im Folgenden sind die wichtigsten Schritte zur Entwicklung einer effektiven Verteidigungsstrategie aufgeführt:

ERGEBNISSE

Der Mandant wurde von der Strafdirektion Nord-Große Tiefebene der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) wegen des Vergehens der Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt. Gegen den Mandanten, der ansonsten als Kfz-Mechaniker tätig war, forderten die Behörden neben der Verhängung einer Strafe Schadensersatz in Höhe von mehr als 30 Millionen HUF.

ERGEBNIS: Nach einem zweijährigen Verfahren wurde das Verfahren im September 2023 mangels strafbarer Handlung gegen meinen Mandanten eingestellt, und aufgrund der erfolgreichen Verteidigung musste er letztlich keinerlei Zahlungen leisten.

Die Anklage umfasste zwei Fälle von Kinderpornografie sowie vier Fälle der Gefährdung von Minderjährigen. Bevor er uns kontaktierte, war unser Mandant vom Amtsgericht erster Instanz zu vier Jahren Freiheitsstrafe und zu einem fünfjährigen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Nach eingehender Prüfung des erstinstanzlichen Verfahrens legten wir eine detaillierte schriftliche Berufung ein, in der wir das Urteil anfochten. Daraufhin ordnete das Berufungsgericht zusätzliche Beweisaufnahmen an.

ERGEBNIS: Aufgrund der im Berufungsverfahren erhobenen Beweise sowie der schriftlich vorgelegten Verteidigungsbeiträge sprach das Gericht unseren Mandanten in sämtlichen Anklagepunkten frei.

Im Sommer 2018 geriet Zoltán Cs., der im Kampfsport erfahren war, in eine Auseinandersetzung, bei der das Opfer lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitt. Die Staatsanwaltschaft ging von versuchtem Totschlag aus, was sich auch in der Schwere des angedrohten Strafmaßes widerspiegelte – es hätte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren verhängt werden können.

ERGEBNIS: In seiner rechtskräftigen Entscheidung stufte das Budapester Berufungsgericht die Tat als Verursachung lebensgefährlicher Körperverletzung ein und verhängte eine zweijährige Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung für eine fünfjährige Bewährungszeit ausgesetzt wurde. Somit musste der Mandant keine Haftstrafe antreten.

Der Mandant wurde allein aufgrund der Aussage des angeblichen Opfers wegen des Verbrechens der Vergewaltigung angeklagt. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren vor, und Sexualdelikte unterliegen einer besonders strengen gerichtlichen Beurteilung.

ERGEBNIS: Nach einem langwierigen und schwierigen Beweisverfahren sprach das Gericht unseren Mandanten bereits in erster Instanz rechtskräftig frei, da – wie wir im Prozess nachwiesen – die Beweise keine geschlossene logische Kette bildeten.

Wegen des Verbrechens der Zuhälterei und anderer Delikte war gegen meinen Mandanten und seine Mitangeklagten über acht Jahre lang ein Verfahren anhängig, in dem mein Mandant als dritter Angeklagter geführt wurde. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Angeklagten P. K. eine fünfjährige Freiheitsstrafe und ein fünfjähriges Verbot öffentlicher Ämter wegen Zuhälterei und Pornografiedelikten, die als Gesamtstrafe verhängt werden sollten.

ERGEBNIS: Schließlich gelang es uns, vor dem Budapester Hauptstädtischen Gericht (Fővárosi Törvényszék) ein Urteil zu erreichen, das eine zweijährige Freiheitsstrafe verhängte, deren Vollstreckung für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies ermöglichte es meinem Mandanten, sein erfolgreiches Leben im Ausland fortzuführen. Er musste nicht nur keine Freiheitsstrafe antreten, sondern es wurden in seinem Fall – in einem außergewöhnlichen Ausgang – keinerlei Zwangsmaßnahmen verhängt.

Gegen einen albanischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verbrechens des großangelegten Drogenhandels eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine lange Freiheitsstrafe und wies darauf hin, dass für ein solches Delikt auch lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden könne.

ERGEBNIS: In der Berufungsinstanz reduzierte das Budapester Berufungsgericht die schwere erstinstanzliche Strafe um fünf Jahre. Unter Berücksichtigung der etwas mehr als einjährigen Untersuchungshaft hatte der Angeklagte damit seine Strafe bereits verbüßt.

Mein Mandant wurde des Fahrens unter Alkoholeinfluss verdächtigt. Sein Führerschein wurde mit Einleitung des Verfahrens eingezogen. Der Mandant war überzeugt, ein alkoholfreies Cocktailgetränk konsumiert zu haben.

ERGEBNIS: Innerhalb weniger Wochen erreichten wir die Wiedererteilung seines Führerscheins, da er als alleinerziehende Mutter sein Kind versorgte. Vier Monate später wurde das Verfahren wegen eines Irrtums eingestellt. Dies geschah, obwohl der Mandant selbst bei der ersten Konsultation nicht daran glaubte, dass die Staatsanwaltschaft den Tatsachenkern unserer Verteidigungsstrategie akzeptieren würde.

Gegen meinen Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet, das aufgrund eines angeblichen finanziellen Schadens von fast 50 Millionen HUF eine Freiheitsstrafe nach sich gezogen hätte.

ERGEBNIS: Aufgrund der langen Dauer des Verfahrens, der Vielzahl von Milderungsgründen sowie des reumütigen Verhaltens des Mandanten gelang es uns, vor Gericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zu erreichen. Somit entging mein Mandant trotz anderer anhängiger Strafverfahren letztlich einer Haftstrafe.

Gegen meinen Mandanten wurden zudem mehrere Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet. Als Finanzverwalterin soll sie Mandanten durch ein pyramidenähnliches System geschädigt haben.

ERGEBNIS: Mit wirksamer anwaltlicher Verteidigung und aufgrund der überzogenen finanziellen Erwartungen der Anzeigeerstatter wurden sämtliche Verfahren gegen sie eingestellt.

Meine Mandantin, eine ältere Frau, die als Angestellte einer Versicherungsgesellschaft mehr als 30 Personen angeblich einen Gesamtschaden in zweistelliger Millionenhöhe HUF zugefügt haben soll, wurde vor dem Amtsgericht Budaörs wegen mehrfachen großangelegten und erheblichen Betrugs – teils fortgesetzt und geschäftsmäßig begangen – angeklagt.

ERGEBNIS: Obwohl das erstinstanzliche Gericht eine Freiheitsstrafe verhängte, änderte das Budapester Regionalgericht für Berufungen das Urteil ab und verhängte stattdessen eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe als Sanktion.

VEREINBARUNG EINER PERSÖNLICHEN ODER ONLINE-BERATUNG

Wenn gegen Sie oder einen Angehörigen ermittelt wird oder eine Strafanzeige vorliegt, steht Ihnen die Kanzlei von Dr. Ádám Axel Péterfi zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine starke, effektive Strafverteidigung zu gewährleisten. Mit über einem Jahrzehnt ausschließlich strafrechtlicher Erfahrung vertreten wir Mandanten in allen Bereichen – von geringfügigen Vergehen bis hin zu den schwersten Straftaten.

Wir bieten Beratungen sowohl persönlich als auch online über Google Meets an und machen es Ihnen so einfach und bequem, qualifizierte Rechtsberatung unabhängig von Ihrem Standort in Anspruch zu nehmen. Während der Beratung prüfen wir Ihren Fall sorgfältig, erläutern Ihre Möglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die darauf abzielt, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht dem Zufall – sprechen Sie mit einem Strafverteidiger, dem Sie vertrauen können. Rufen Sie uns noch heute an oder vereinbaren Sie online einen Termin für verlässliche Rechtsberatung und erprobte Verteidigung.

Beratungsgebühr:
Persönliche oder Online-Beratung – 50.000 HUF oder 125 € / 50 Minuten.

ZUSAMMENARBEIT UND HONORARE

Während des gesamten Verfahrens halte ich meine Mandanten regelmäßig über jeden Schritt informiert und erkläre den Ablauf in klaren und einfachen Worten – auch für diejenigen, die wenig oder gar keine juristischen Vorkenntnisse haben. So ist stets nachvollziehbar, warum ein bestimmter Schritt erfolgt, was zu erwarten ist und welche strategischen Ziele realistisch innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens erreicht werden können.

Die Anwaltsgebühren werden frei vereinbart und hängen ab von Dauer, Umfang und Komplexität des Verfahrens, der voraussichtlichen und tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden sowie vom Grad der anwaltlichen Verantwortung. Im Strafrecht spielt auch die Höhe der angedrohten Strafe eine wesentliche Rolle. In der Regel setzt sich die Gebührenstruktur aus einem Grundhonorar (Mandatsbasis) sowie den Kosten für die Teilnahme an Verfahrenshandlungen zusammen. In solchen Fällen wird keine gesonderte Beratungsgebühr erhoben, da die Kosten für Besprechungen, Vorbereitung und Aktenstudium bereits im Grundhonorar enthalten sind – mit der Möglichkeit einer Ratenzahlung in begründeten Fällen.

Beratungen sind sowohl persönlich als auch online möglich. Die Gebühr beträgt in beiden Fällen 50.000 HUF oder 125 € für 50 Minuten.

Für Online-Beratungen ist eine Vorausüberweisung erforderlich. Eine Bestätigung erfolgt, sobald das Beratungshonorar unserem Konto gutgeschrieben wurde (oder in dringenden Fällen nach Vorlage des unwiderruflichen Überweisungsauftrags). Das Verfahren ist einfach: Der Mandant meldet den Beratungswunsch telefonisch oder per E-Mail (+36 30 851 8103, dr.peterfia@gmail.com) und nimmt nach Vereinbarung von Termin und technischen Details über GOOGLE MEETS, Signal oder den bereitgestellten Link teil.

Neben der Landeswährung akzeptieren wir Zahlungen auch in Euro, US-Dollar sowie – zum jeweiligen Tageskurs – in Bitcoin oder Ethereum.

WEITERFÜHRENDE UNTERSTÜTZUNG NACH DEM STRAFVERFAHREN

Es gibt Situationen, in denen eine Verurteilung nicht gänzlich verhindert werden kann und in denen die Verbüßung einer Freiheitsstrafe unvermeidbar ist. Doch selbst dann lassen wir unsere Mandanten nicht im Stich – wir kämpfen dafür, dass die Dauer der Haft so kurz wie möglich bleibt und dass die verbüßten Tage und Wochen so erträglich und menschenwürdig wie möglich gestaltet werden.

Mit den jüngsten Änderungen im Strafvollzugsgesetz ist es zu einem realistischen und erreichbaren Ziel geworden, durch Anhörungen vor dem Strafvollstreckungsrichter Strafminderungen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung durchzusetzen. Mein Ziel in diesen Fällen ist es, die Haftzeit meiner Mandanten auf ein Minimum zu reduzieren und zugleich sicherzustellen, dass sie sich so schnell wie möglich an die veränderten Umstände anpassen können. Ich unterstütze sie dabei, innerhalb der Anstalt Zugang zu den günstigsten Bedingungen zu erhalten, Verlegungen in geeignetere Einrichtungen oder niedrigere Vollzugsstufen zu erreichen und letztlich in die Gesellschaft zurückzukehren.

Ich pflege respektvolle, kontinuierliche und traditionell starke professionelle Beziehungen nicht nur zu den Strafverfolgungsbehörden, sondern auch zu den Justizvollzugsanstalten, vor denen ich ebenfalls die rechtliche Vertretung meiner Mandanten wahrnehme.

„Der Anwalt war sehr hilfsbereit und beantwortete all meine Fragen klar und verständlich. Er hat auch mehreren meiner Bekannten in verschiedenen Angelegenheiten geholfen, und alle waren mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Ich kann ihn von ganzem Herzen jedem empfehlen!“
Cs.M.
„Ich habe vor ihm mit zwei anderen Anwälten gesprochen, aber beide haben mich abgewiesen. Ich begann, die Hoffnung zu verlieren, als ich Dr. Ádám Péterfi fand, der mir sofort eine helfende Hand reichte. Vielen Dank – ich wünschte, alle Anwälte würden mit derselben Einstellung und Hingabe arbeiten …“
H.A.
„Dr. Ádám Péterfi ist ein hervorragender Anwalt, dem man vollkommen vertrauen kann. Er hat unsere Familie bereits mehrfach vertreten – stets mit höchster Professionalität, Fachkenntnis und menschlichem Einfühlungsvermögen. Er hat es wiederholt geschafft, unsere Angehörigen vor Schwierigkeiten durch unbegründete Anschuldigungen zu bewahren und stets dafür gesorgt, dass die Wahrheit ans Licht kommt.“
Sz.A.
„Wir wurden umfassend informiert, erhielten alle notwendigen Details und bekamen Ratschläge, die für unseren Fall wirklich relevant waren.“
K.V.
„Er schenkt seinen Mandanten Aufmerksamkeit und bietet maximale Unterstützung zu einem fairen Preis. Ich kann Dr. Ádám Péterfi nur empfehlen.“
S.T.
„Dr. Ádám Axel Péterfi hat mich seit über zehn Jahren in verschiedenen Angelegenheiten vertreten – stets mit höchster Fachkompetenz und Professionalität. Außerordentlich gut vorbereitet, präzise und zuverlässig. Ich empfehle ihn aufrichtig jedem in Budapest und darüber hinaus.“
Cs.R.

Für rechtliche Hilfe kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail oder Telefon!

Kontakt:

Dr. Péterfi Ádám Axel
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